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2007 >Fortbildungspunkte, Anerkennung |
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Fortbildungspunkte,
Anerkennung |
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| Das freiwillige Fortbildungszertifikat der Bayerischen Landesärztekammer | |||
Fortbildung der Ärztinnen und Ärzte dient dem
Erhalt und der dauerhaften Aktualisierung der fachlichen Kompetenz.
Berufsausübende Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, sich
in dem Umfang fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung
ihrer Fachkenntnisse notwendig ist. Auf Verlangen müssen sie ihre
Fortbildung durch ein Fortbildungszertifikat
einer Ärztekammer gegenüber der Ärztekammer nachweisen (§ 4
der (Muster-)Berufsordnung „Fortbildung“). Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, an den von der Ärztekammer eingeführten
Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der ärztlichen
Tätigkeit teilzunehmen und der Ärztekammer die hierzu erforderlichen
Auskünfte zu erteilen (§ 5 der (Muster-) Berufsordnung |
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| Freiwilliges Fortbildungszertifikat
der Bayerischen Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und -Jugendlichenpsychotherapeuten |
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Die Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten
und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
hat mit Beschluss der Delegiertenversammlung ab Juli 2004 das freiwillige
Fortbildungszertifikat für seine Mitglieder
aufgelegt. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz besteht für die KV-zugelassenen
Psychologischen Psychotherapeutinnen
und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten eine Pflicht zur beruflichen
Fortbildung. (Details: www.psychotherapeutenkammer-
bayern.de) |
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| Fortbildungspflicht für Heilmittelerbringer (Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden u.a.) | |||
Mit Inkrafttreten des Gesundheitssystemmodernisierungsgesetzes
(GMG) am 01.01.2004 wurde den Krankenkassen und
Heilmittelverbänden aufgetragen, die Fortbildungspflicht in den Gemeinsamen
Rahmenempfehlungen zu regeln (vgl. §125
Abs.1 Ziff.2 SGB V). Wurde Fortbildung der Therapeuten schon bisher ausdrücklich
gefordert, blieb es der freien Initiative
des Einzelnen überlassen, ob und in welchem Umfang er dem nachkam.
Jetzt wird regelmäßige Fortbildung als Verpflichtung
in den Rahmenempfehlungen festgelegt. |
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