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Zertifizierung |
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Fortführung des freiwilligen Fortbildungszertifikats
der Bayerischen Landesärztekammer |
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Fortbildung der Ärztinnen
und Ärzte dient dem Erthalt und der dauerhaften Aktualisierung der |
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| Voraussetzungen zur Ausstellung des Fortbildungszertifikates | ||||
Das Fortbildungszertifikat
der Bayer. Landesärztekammer wird ausgestellt, wenn die/der approbierte Ärztin/Arzt in max. 3 Jahren mindestens 150 Fortbildungspunkte erworben und dokumentiert sowie einen Antrag auf Ausstellung bei der Bayerischen Landesärztekammer gestellt hat. Sowohl Frist als auch Punkteanzahl können in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein. Sind Sie bei einer anderen als der Bayerischen Landesärztekammer gemeldet, informieren Sie sich bitte dort über die für Sie zutreffenden Regelungen. |
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| Vergabe von Fortbildungspunkten für Kongresse | ||||
pauschal - oder wie im vorliegenden
Fall des Herbst-Seminar-Kongresses - nach vorab erfolgter Einzelbewertung der Kongressteile entsprechend Kategorie A oder C: Hauptvorträge nach Kat. A “Frontalvorträge und Diskussion” (1 Pkt./FBE à 45min., max. 8/d); Seminare nach Kat. A bzw. C (konzeptionell Beteiligung jedes Teilnehmers vorgesehen, 1 Pkt./FBE, max. 20 Teilnehmer). |
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Freiwilliges Fortbildungszertifikat der Bayerischen
Landeskammer der Psycholog. Psychotherapeuten und Kinder- u. -Jugendl.psychotherapeuten |
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Die Bayerische Landeskammer
der Psychologischen Psychotherapeuten u. der Kinder- u. Jugendl.- psychotherapeuten hat mit Beschluss der Delegiertenversammlung ab Juli 2004 das freiwillige Fortbildungszertifikat für seine Mitglieder aufgelegt. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz besteht für die KV-zugelassenen Psycholog. Psychotherapeutinnen u. Kinder- u. Jugendl.psychotherapeuten eine Pflicht zur beruflichen Fortbildung. (Details: www.psychotherapeutenkammer-bayern.de) |
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| Voraussetzungen zur Ausstellung des Fortbildungszertifikates | ||||
Das Fortbildungszertifikat
der Bayer. Landeskammer wird auf Antrag erteilt, wenn das Mitglied in fünf Jahren mind. 250 Punkte auf der Basis von Fortbildungseinheiten (FE) für anerkannte Fortbildungsveranstaltungen erworben und nachgewiesen hat. |
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| Vergabe von Fortbildungspunkten für Kongresse | ||||
Für die Teilnahme an
Seminaren und Kongressen werden 1 Punkt pro Fortbildungseinheit, max. 8 Punkte pro Tag vergeben. |
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