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Zertifizierung
 
       
Fortführung des freiwilligen Fortbildungszertifikats der Bayerischen
Landesärztekammer
 
   

Fortbildung der Ärztinnen und Ärzte dient dem Erthalt und der dauerhaften Aktualisierung der
fachlichen Kompetenz. Berufsausübende Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, sich in dem Umfang
fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung ihrer Fachkenntnisse notwendig ist. Auf
Verlangen müssen sie ihre Fortbildung durch ein Fortbildungszertifikat einer Ärztekammer gegenüber
der Ärztekammer nachweisen (§ 4 der (Muster-)Berufsordnung „Fortbildung“).
Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, an den von der Ärztekammer eingeführten Maßnahmen zur
Sicherung der Qualität der ärztlichen Tätigkeit teilzunehmen und der Ärztekammer die hierzu
erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 5 der (Muster-) Berufsordnung „Qualitätssicherung“).
Der Förderung der Fortbildungspflicht und ihres Nachweises dient insb. das Fortbildungszertifikat
der Kammer, welches auf Grundlage der in der „(Muster-) Satzungsregelung Fortbildung und Fortbildungszertifikat“
enthaltenen Vorschriften jedem Arzt/jeder Ärztin auf deren Antrag nach Maßgabe
der Erfüllung der geregelten Voraussetzungen erteilt wird (www.bundesaerztekammer.de).
Bitte bringen Sie Ihre Barcode-Etiketten für den Kongress und die Seminare mit.

 
Voraussetzungen zur Ausstellung des Fortbildungszertifikates  
   
Das Fortbildungszertifikat der Bayer. Landesärztekammer wird ausgestellt, wenn die/der approbierte
Ärztin/Arzt in max. 3 Jahren mindestens 150 Fortbildungspunkte erworben und dokumentiert
sowie einen Antrag auf Ausstellung bei der Bayerischen Landesärztekammer gestellt hat.
Sowohl Frist als auch Punkteanzahl können in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein.
Sind Sie bei einer anderen als der Bayerischen Landesärztekammer gemeldet, informieren Sie
sich bitte dort über die für Sie zutreffenden Regelungen.
 
Vergabe von Fortbildungspunkten für Kongresse  
   
pauschal - oder wie im vorliegenden Fall des Herbst-Seminar-Kongresses - nach vorab erfolgter
Einzelbewertung der Kongressteile entsprechend Kategorie A oder C: Hauptvorträge nach Kat. A
“Frontalvorträge und Diskussion” (1 Pkt./FBE à 45min., max. 8/d); Seminare nach Kat. A bzw. C
(konzeptionell Beteiligung jedes Teilnehmers vorgesehen, 1 Pkt./FBE, max. 20 Teilnehmer).
 
Freiwilliges Fortbildungszertifikat der Bayerischen Landeskammer der
Psycholog. Psychotherapeuten und Kinder- u. -Jugendl.psychotherapeuten
 
   
Die Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten u. der Kinder- u. Jugendl.-
psychotherapeuten hat mit Beschluss der Delegiertenversammlung ab Juli 2004 das freiwillige
Fortbildungszertifikat für seine Mitglieder aufgelegt. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz besteht
für die KV-zugelassenen Psycholog. Psychotherapeutinnen u. Kinder- u. Jugendl.psychotherapeuten
eine Pflicht zur beruflichen Fortbildung. (Details: www.psychotherapeutenkammer-bayern.de)

 
Voraussetzungen zur Ausstellung des Fortbildungszertifikates  
   
Das Fortbildungszertifikat der Bayer. Landeskammer wird auf Antrag erteilt, wenn das Mitglied in
fünf Jahren mind. 250 Punkte auf der Basis von Fortbildungseinheiten (FE) für anerkannte
Fortbildungsveranstaltungen erworben und nachgewiesen hat.
 
Vergabe von Fortbildungspunkten für Kongresse  
   
Für die Teilnahme an Seminaren und Kongressen werden 1 Punkt pro Fortbildungseinheit, max.
8 Punkte pro Tag vergeben.
 
       
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