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Zertifizierung
 
       
Freiwilliges Fortbildungszertifikat der Bayerischen Landesärztekammer  
   

Berufsausübende Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, sich in dem Umfang fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung ihrer Fachkenntnisse notwendig ist. Der Förderung der Fortbildungs-pflicht und ihres Nachweises dient insb. das Fortbildungszertifikat der Kammer, welches auf Grundlage der in der „(Muster-) Satzungsregelung Fortbildung und Fortbildungszertifikat“ enthaltenen Vorschriften jedem Arzt/jeder Ärztin auf deren Antrag nach Maßgabe der Erfüllung der geregelten Voraussetzungen erteilt wird (www.bundesaerztekammer.de).
Bitte bringen Sie Ihre Barcode-Etiketten für den Kongress und die Seminare mit!

 
Voraussetzungen zur Ausstellung des Fortbildungszertifikates  
   
Das Fortbildungszertifikat der Bayerischen Landesärztekammer wird ausgestellt, wenn die/der approbierte Ärztin/Arzt in max. 3 Jahren mind. 150 Fortbildungspunkte erworben und dokumentiert sowie einen Antrag auf Ausstellung bei der Landesärztekammer gestellt hat. Sowohl Frist als auch Punkteanzahl können in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein.
 
Vergabe von Fortbildungspunkten für Kongresse  
   
pauschal - oder wie im vorliegenden Fall des Herbst-Seminar-Kongresses - nach vorab erfolgter Einzelbewertung der Kongressteile entsprechend Kategorie A oder C:
Hauptvorträge nach Kat. A “Frontalvorträge und Diskussion” (1 Pkt./FBE à 45min., max. 8/d);
Seminare nach Kat. A bzw. C (konzeptionell Beteiligung jedes Teilnehmers vorgesehen, 1 Pkt./FBE, max. 20 Teilnehmer).
 
Freiwilliges Fortbildungszertifikat der Bayerischen Landeskammer der Psycholog. Psychotherapeuten und Kinder- u. -Jugendl.psychotherapeuten  
   
Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz besteht für die KV-zugelassenen Psycholog. Psychothera-peuten u. Kinder- u. Jugendl.psychotherapeuten eine Pflicht zur beruflichen Fortbildung. (Details: www.psychotherapeutenkammer- bayern.de)
 
Voraussetzungen zur Ausstellung des Fortbildungszertifikates  
   
Das Fortbildungszertifikat der Bayerischen Landeskammer wird auf Antrag erteilt, wenn das Mitglied in fünf Jahren mind. 250 Punkte auf der Basis von Fortbildungseinheiten (FE) für anerkannte Fortbildungsveranstaltungen erworben und nachgewiesen hat.
 
Vergabe von Fortbildungspunkten für Kongresse  
   
Für Teilnahme an Seminaren u. Kongressen werden 1 Pkt / FE, max. 8 Punkte pro Tag vergeben.
 
Fortbildungspflicht für Heilmittelerbringer
(Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden u.a.)
 
   
Für die Sicherstellung der Qualität der Heilmittelerbringung im jeweiligen Heilmittelbereich ist es notwendig, dass sich alle an der ambulanten Heilmittelversorgung beteiligten Therapeuten in Heilmittelpraxen und Einrichtungen nach §124 Abs. 3 SGB V zielgerichtet fortbilden... Mit Inkrafttreten des GMG am 1.1.04 wurde die Fortbildung ausdrücklich der Regelungskompetenz der Empfehlungspartner (vgl. §125 Abs.1 SGB V) zugeordnet. Mit diesem Fortbildungskonzept wird die Fortbildung durch konkrete Rahmenbedingungen strukturiert und eine regelmäßige Fortbildung festgelegt.
 
   
Die Fortbildungsverpflichtung verlangt 60 Fortbildungspunkte in vier Jahren, wovon möglichst 15 Punkte pro Jahr erarbeitet werden sollen. Ein Fortbildungspunkt entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten, max. 10 Punkte bringt ein ganzer Fortbildungstag.
Die Fortbildungspflicht richtet sich an jeden Praxisbesitzer und fachlichen Leiter einer Einrichtung mit eigener gültigen Kassenzulassung unabhängig von der Gesellschaftsform der Einrichtung. Sie gilt nicht für angestellte oder freie Mitarbeiter einer Praxis. Gleichwohl sollen (!) sich nach den geltenden Rahmenempfehlungen Mitarbeiter mindestens alle zwei Jahre fachspezifisch fort- oder weiterbilden.
 
       
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